Rechtsprechung
   OLG Celle, 01.02.2012 - 3 U 168/11   

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https://dejure.org/2012,2082
OLG Celle, 01.02.2012 - 3 U 168/11 (https://dejure.org/2012,2082)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.02.2012 - 3 U 168/11 (https://dejure.org/2012,2082)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Februar 2012 - 3 U 168/11 (https://dejure.org/2012,2082)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtshängigkeit bei nachträglicher Klagehäufung und der Auswirkung einer erst nach Ablauf der Verjährungsfrist erfolgenden Individualisierung des Anspruchs auf die Verjährung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; § 260 ZPO; § 261 Abs. 2 ZPO; § 263 ZPO
    Rechtsfolgen der Klageerweiterung hinsichtlich der Verjährung bereits rechtshängiger Ansprüche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Klageerweiterung hinsichtlich der Verjährung bereits rechtshängiger Ansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Klageerweiterung hinsichtlich der Verjährung bereits rechtshängiger Ansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährung trotz Klageerhebung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachträgliche Klagehäufung: Individualisierung erforderlich! (IBR 2012, 1037)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.02.2006 - V ZR 236/03

    Pflichten des Erben nach Veräußerung eines Grundstücks aus der Bodenreform

    Auszug aus OLG Celle, 01.02.2012 - 3 U 168/11
    Der Anspruch auf Verschaffung des Surrogats der geschuldeten Leistung dient demselben Ziel und war deshalb in seinem Kern bereits Gegenstand der Klage (BGH, Urteil vom 17. Februar 2006 - V ZR 236/03, hier zitiert nach juris Rn. 25).

    Voraussetzung hierfür wäre aber, dass sich der später geltend gemachte Anspruch aus dem Verteidigungsvorbringen des Schuldners ergibt, weshalb er von Vornherein damit rechnen muss, dass der Gläubiger sein Interesse mit dem wesensgleichen Anspruch weiterverfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2006, a. a. O., Rn. 24 f.).

  • BGH, 21.10.2008 - XI ZR 466/07

    Zur Hemmung der Verjährung infolge Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OLG Celle, 01.02.2012 - 3 U 168/11
    Danach liegt etwa im Übergang von einem Anspruch aus eigenem Recht zu einem solchen aus abgetretenem Recht, wie auch im umgekehrten Fall, wegen der Änderung des dazu vorgetragenen Lebenssachverhalts grundsätzlich ein Wechsel des Streitgegenstandes im Sinne einer Klageänderung gem. § 263 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 2008 - XI ZR 466/07, zitiert nach juris, Rn. 15).

    An der zu § 209 Abs. 2 Nr. 1 BGB a. F. ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die fehlende Substantiierung der im Mahnbescheid geltend gemachten Forderung im Rechtsstreit jederzeit nachgeholt werden kann, und zwar auch dann, wenn der Anspruch ohne die Unterbrechungswirkung bereits verjährt wäre (BGH, Urteil vom 8. Mai 1996 - XII ZR 8/95, juris Rn. 24), wird nach der grundlegenden Neuregelung des Verjährungsrechts durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) nicht mehr festgehalten (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2008, a. a. O., Rn. 22).

  • BGH, 08.05.1996 - XII ZR 8/95

    Anforderungen an die Individualisierung des Anspruchs in einem Mahnbescheid

    Auszug aus OLG Celle, 01.02.2012 - 3 U 168/11
    An der zu § 209 Abs. 2 Nr. 1 BGB a. F. ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die fehlende Substantiierung der im Mahnbescheid geltend gemachten Forderung im Rechtsstreit jederzeit nachgeholt werden kann, und zwar auch dann, wenn der Anspruch ohne die Unterbrechungswirkung bereits verjährt wäre (BGH, Urteil vom 8. Mai 1996 - XII ZR 8/95, juris Rn. 24), wird nach der grundlegenden Neuregelung des Verjährungsrechts durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) nicht mehr festgehalten (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2008, a. a. O., Rn. 22).
  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 93/04

    Hemmung der Verjährung bei Abschluss eines Widerrufsvergleichs

    Auszug aus OLG Celle, 01.02.2012 - 3 U 168/11
    Nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB führt die Klageerhebung nur zur Verjährungsunterbrechung für den streitgegenständlichen prozessualen Anspruch (BGH, Urteil vom 4. Mai 2005 - VIII ZR 93/04, juris Rn. 15).
  • OLG Dresden, 12.12.2019 - 10 U 35/18

    Nicht jeder Rechnungsprüfungsfehler rächt sich!

    Die Rechtshängigkeit eines solchen erst im Laufe des Prozesses erhobenen Anspruchs tritt gemäß § 261 Abs. 2 ZPO (erst) mit dem Zeitpunkt ein, in dem der Anspruch in der mündlichen Verhandlung geltend gemacht oder ein den Erfordernissen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO entsprechender Schriftsatz zugestellt wird (siehe hierzu auch OLG Celle, Urteil vom 1. Februar 2012 - 3 U 168/11 - juris Rn. 28 ff.).
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